courses:studierende:l:s-digigesellschaft:arbeitsblatt:ab08-1
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| 4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, | 4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, | ||
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| 4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen. | 4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen. | ||
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